Die Teilstatutenänderung wurde an der GV vom 2. Nov 2019 genehmigt.

 

Paragraph 3 b) heisst neu:

Zur Unterstützung bedürftiger Schüler und Schülerinnen der Kreisschule Oberstufe Schenkenbergertal durch unentgeltliche Abgabe von Lehrmitteln, durch Beiträge an die Kosten von ausserordentlichen Unterrichtsprogrammen oder Schülerreisen und an die Ausgaben für Mahlzeiten an auswärtige Schüler und Schülerinnen und ähnliche Zwecke;